EAG Investitionsförderung 2026 — PV & Speicher Förderung Österreich
Die EAG-Investitionsförderung ist das zentrale Bundesprogramm für Photovoltaik und Stromspeicher in Österreich. Fördersätze von 120–150 €/kWp (PV) und 150 €/kWh (Speicher), gedeckelt mit max. 30 % der förderfähigen Kosten. Antragstellung über das EAG-Portal während definierter Fördercalls — inklusive Made-in-Europe-Bonus für europäische Komponenten.
Die EAG-Förderung 2026 auf einen Blick: Alles über die Photovoltaik-Investitionsförderung des Bundes
Die EAG-Investitionsförderung (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist das mit Abstand wichtigste Bundesprogramm für alle, die eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher in Österreich installieren möchten. Das Programm wird von der EAG-Abwicklungsstelle verwaltet und stellt jährlich mehrere Millionen Euro für private und gewerbliche PV-Projekte bereit.
Im Unterschied zu vielen anderen Förderungen funktioniert das EAG-Programm call-basiert: Anträge können nur innerhalb festgelegter Zeitfenster — sogenannter Fördercalls — eingereicht werden. Wer diese Termine verpasst, muss auf den nächsten Call warten. Für 2026 sind drei Fördercalls geplant, wobei der erste Call bereits am 23. April startet.
Wichtig: Planen Sie frühzeitig. Die Fördercalls haben fixe Öffnungs- und Schließzeiten, und die Vorbereitung (Netzbetreiber-Dokumente, Genehmigungen) braucht Vorlaufzeit. Wer am Eröffnungstag nicht alle Unterlagen beisammen hat, riskiert eine schlechtere Reihung oder muss auf den nächsten Call warten.
Wer kann die EAG-Förderung beantragen?
Die EAG-Investitionsförderung steht grundsätzlich allen offen, die eine neue Photovoltaikanlage in Österreich errichten möchten — Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Gemeinden und landwirtschaftliche Betriebe. Entscheidend ist nicht, wer Sie sind, sondern welche Kategorie Ihre Anlage betrifft und ob Sie alle Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ticketziehung erfüllen.
Die Förderung gilt für netzgekoppelte PV-Anlagen und umfasst sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen (letztere mit Einschränkungen, siehe Abschnitt „Innovative PV"). Auch Stromspeicher können im Rahmen des Programms gefördert werden — allerdings nur in Verbindung mit einem PV-Antrag.
Aktuelle Fördersätze 2026: Was bekomme ich pro kWp?
Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen richtet sich nach der Anlagengröße, eingeteilt in vier Kategorien. Zusätzlich wird ein Kostendeckel von maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten angewandt — die Förderung kann also nie mehr als knapp ein Drittel Ihrer tatsächlichen Investition betragen.
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz | Vergabemechanismus |
|---|---|---|---|
| A | 0–10 kWp | 150 €/kWp | Fixsatz, Ticketreihenfolge |
| B | >10–20 kWp | 140 €/kWp | Fixsatz, Ticketreihenfolge |
| C | >20–100 kWp | max. 130 €/kWp | Gebotsverfahren |
| D | >100 kWp | max. 120 €/kWp | Gebotsverfahren |
| Speicher | — | 150 €/kWh | In Verbindung mit PV |
Was bedeutet das konkret? Ein typisches Einfamilienhaus mit einer 10-kWp-Anlage erhält eine PV-Förderung von bis zu 1.500 € (10 × 150 €). Kommt ein 10-kWh-Speicher dazu, sind das weitere 1.500 € — insgesamt also bis zu 3.000 € Förderung, sofern der 30 %-Kostendeckel nicht greift.
Hinweis zu Kategorie C und D: Die angegebenen Sätze sind Höchstwerte. Bei diesen Kategorien geben Antragsteller ihren gewünschten Förderbedarf in €/kWp als Gebot ab. Wer weniger pro kWp beantragt, wird bevorzugt gereiht. In der Praxis bedeutet das: Sie können auch einen niedrigeren Satz angeben, um Ihre Chancen zu verbessern — müssen aber sicherstellen, dass das Projekt auch mit reduzierter Förderung wirtschaftlich bleibt.
Fördercall-Termine 2026: Wann kann ich den Antrag stellen?
Die EAG-Abwicklungsstelle hat für 2026 drei Fördercalls veröffentlicht. Jeder Call hat ein exaktes Start- und Enddatum mit fixen Uhrzeiten:
| Call | Eröffnung | Schließung | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1. Fördercall | 23. April, 17:00 Uhr | 11. Mai, 23:59 Uhr | ca. 18 Tage |
| 2. Fördercall | 16. Juni, 17:00 Uhr | 30. Juni, 23:59 Uhr | ca. 14 Tage |
| 3. Fördercall | 8. Oktober, 17:00 Uhr | 22. Oktober, 23:59 Uhr | ca. 14 Tage |
Tipp: Die Öffnungszeit um 17:00 Uhr ist bewusst gewählt — so haben auch Berufstätige die Möglichkeit, am Eröffnungstag ihren Antrag einzureichen. Unser Team empfiehlt, alle Unterlagen mindestens eine Woche vor Call-Beginn komplett vorbereitet zu haben, damit Sie am Stichtag sofort agieren können.
Wenn Sie den ersten Call im April verpassen, bleiben noch zwei weitere Gelegenheiten im Juni und Oktober. Allerdings ist nicht garantiert, dass in späteren Calls noch ausreichend Budget vorhanden ist — der erste Call ist erfahrungsgemäß der mit den besten Chancen.
Reihungslogik: Warum der richtige Zeitpunkt über Ihre Förderung entscheidet
Nicht alle Anträge werden automatisch bewilligt. Übersteigen die beantragten Fördermittel das verfügbare Budget eines Calls, kommt ein Reihungsverfahren zum Einsatz. Die Logik unterscheidet sich je nach Kategorie:
Kategorien A und B (bis 20 kWp): Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung. Das Ticket wird beim Einreichen des Antrags im EAG-Portal gezogen. Wer früher zieht, wird zuerst berücksichtigt. Es gilt also: Wer am Stichtag schnell ist, hat bessere Chancen — aber keine Panik, denn der Call ist in der Regel mehrere Tage offen.
Kategorien C und D (über 20 kWp): Hier zählt nicht die Geschwindigkeit, sondern der angegebene Förderbedarf (in €/kWp). Wer weniger pro kWp beantragt, wird besser gereiht. Erst bei identischem Gebot entscheidet die Ticketzeit als Tiebreaker.
Diese Logik hat einen wichtigen strategischen Aspekt für größere Anlagen: Sie müssen abwägen, wie viel Förderung pro kWp Sie beantragen, um sowohl wirtschaftlich als auch wettbewerbsfähig im Ranking zu bleiben. Unser Team berät Sie hier gerne zur optimalen Gebotshöhe.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: PV-Förderung richtig beantragen
Die Antragstellung für die EAG-Investitionsförderung erfordert sorgfältige Vorbereitung. Hier ist der vollständige Prozess im Detail:
Schritt 1: Anlagengröße festlegen Die kWp-Leistung Ihrer geplanten Anlage bestimmt die Förderkategorie (A, B, C oder D) und damit den Fördersatz. Legen Sie die Anlagengröße daher vor der Antragstellung verbindlich fest — idealerweise auf Basis einer professionellen Dachanalyse und Ertragsberechnung.
Schritt 2: Genehmigungen und Anzeigen prüfen Je nach Bundesland und Anlagentyp können baurechtliche Anzeigen oder Genehmigungen erforderlich sein. Zum Zeitpunkt der Ticketziehung im EAG-Portal müssen alle relevanten Genehmigungen vorliegen. Falls in Ihrem Fall keine erforderlich sind (z. B. bei kleinen Dachanlagen in vielen Gemeinden), muss auch nichts eingereicht werden — aber prüfen Sie das vorab.
Schritt 3: Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber beantragen Dies ist der Schritt, der die meiste Vorlaufzeit benötigt und am häufigsten unterschätzt wird. Bei der Ticketziehung muss mindestens ein Angebot oder Dokument des Netzbetreibers vorliegen. Die EAG-Abwicklungsstelle akzeptiert folgende Nachweise:
- E-Mail-Bestätigungen des Netzbetreibers
- Netzanschlussangebote
- Netzzugangsverträge
Das Dokument muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Vollständige Zählpunktbezeichnung (die offizielle Messpunkt-Nummer)
- Name und Adresse des Zählpunktinhabers
- Standort der Anlage
Praxistipp: Beantragen Sie den Einspeisezählpunkt so früh wie möglich — je nach Netzbetreiber kann die Bearbeitungszeit 2–6 Wochen betragen. Wer erst kurz vor dem Call beginnt, riskiert, dass das Dokument nicht rechtzeitig vorliegt.
Schritt 4: Antrag im EAG-Portal einreichen Sobald der Fördercall eröffnet ist (17:00 Uhr am Stichtag), können Sie Ihren Antrag über das EAG-Portal einreichen. Halten Sie alle Unterlagen digital bereit: Anlagendetails, Netzbetreiber-Bestätigung und ggf. Genehmigungsnachweise.
Schritt 5: Zeitliche Regeln beachten
- Der Erstantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
- Der „Beginn der Arbeiten" (also z. B. die Bestellung der Module) darf frühestens am 21. April 2022 gelegen haben.
- Sie müssen die Anlage also nicht bereits bestellt haben — aber wenn Sie schon bestellt haben, darf das nicht vor diesem Datum passiert sein.
Fristen nach Förderzusage: Inbetriebnahme rechtzeitig planen
Sobald die EAG-Abwicklungsstelle Ihren Antrag bewilligt und den Fördervertrag erstellt hat, beginnen verbindliche Inbetriebnahme-Fristen zu laufen:
| Anlagengröße | Inbetriebnahme-Frist |
|---|---|
| Anlagen ≤ 100 kWp | 6 Monate ab Fördervertrag |
| Anlagen > 100 kWp | 12 Monate ab Fördervertrag |
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Im schlimmsten Fall verfällt die Förderzusage. Allerdings ist eine Fristverlängerung möglich, wenn nachweisliche Lieferverzögerungen vorliegen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen. In diesem Fall benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Lieferanten über den Verzug und die voraussichtliche Lieferzeit.
In der Praxis betrifft das häufig längere Lieferzeiten bei Wechselrichtern oder Speichersystemen. Planen Sie beim Timing daher realistisch und besprechen Sie Lieferzeiten vorab mit Ihrem Installateur.
Stromspeicher-Förderung 2026: Regeln, Mindestgrößen und Kostendeckel
Die Förderung von Stromspeichern im Rahmen der EAG-Investitionsförderung ist eines der häufigsten Themen bei unseren Kundenberatungen. Hier die wichtigsten Regeln im Detail:
Grundvoraussetzung: Stromspeicher werden nur in Verbindung mit einem PV-Antrag gefördert. Ein reiner Speicher-Antrag ohne gleichzeitigen PV-Antrag ist nicht möglich.
Mindestgröße: Der Speicher muss eine Kapazität von mindestens 0,5 kWh pro kWp beantragter PV-Leistung haben. Für eine 10-kWp-Anlage benötigen Sie also mindestens einen 5-kWh-Speicher, um förderfähig zu sein.
Maximal förderfähig: Höchstens 50 kWh Speicherkapazität sind förderfähig. Auch wenn Sie einen größeren Speicher installieren, wird nur bis 50 kWh gefördert.
Erweiterungen nicht förderfähig: Die Nachrüstung oder Erweiterung eines bereits bestehenden Speichers ist im Rahmen der EAG-Förderung nicht förderfähig. Es muss sich um einen neuen Speicher handeln, der zusammen mit der PV-Anlage installiert wird.
Fördersatz und Kostendeckel: 150 €/kWh, ebenfalls gedeckelt mit max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten für den Speicher.
Rechenbeispiel: Bei einem 10-kWh-Speicher ergibt sich eine maximale Förderung von 1.500 € (10 × 150 €). Haben Sie für den Speicher 6.000 € investiert, liegt der 30 %-Deckel bei 1.800 € — in diesem Fall greift der Deckel nicht und Sie erhalten die vollen 1.500 €.
→ Unser Förderrechner berechnet die Speicherförderung automatisch unter Berücksichtigung aller Regeln.
Made-in-Europe-Bonus: Bis zu 20 % mehr Förderung mit europäischen Komponenten
Der Made-in-Europe-Bonus ist eine der attraktivsten Zusatzförderungen im EAG-Programm — und gleichzeitig eine der am häufigsten übersehenen. Seit 2025 können Antragsteller eine Bonusförderung erhalten, wenn sie Komponenten einsetzen, die in Europa (EWR + Schweiz) hergestellt werden.
Bonushöhe für PV-Anlagen:
| Komponente | Bonus |
|---|---|
| Qualifizierende PV-Module | +10 % auf die PV-Förderung |
| Qualifizierende Wechselrichter | +10 % auf die PV-Förderung |
| Beide Komponenten europäisch | +20 % auf die PV-Förderung |
Bonushöhe für Speicher:
| Komponente | Bonus |
|---|---|
| Qualifizierendes Speichersystem | +10 % auf die Speicher-Förderung |
Wichtige Regeln, die oft übersehen werden:
-
Auswahl bei Antragstellung: Der Made-in-Europe-Bonus muss bei der Antragstellung im EAG-Portal ausgewählt werden. Eine nachträgliche Beantragung — auch bei einer Änderung der Komponentenwahl — ist nicht möglich.
-
Whitelist-Prüfung: Die EAG-Abwicklungsstelle führt Whitelists für qualifizierende Module, Wechselrichter und Speichersysteme. Die Einhaltung wird bei der Endabrechnung anhand der eingereichten Rechnungen und Produktdaten geprüft.
-
Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung: Wenn Sie den Bonus beantragen, aber bei der Endabrechnung nicht-konforme Komponenten verbaut haben, wird der Bonus gestrichen — die Basisförderung bleibt aber bestehen.
Rechenbeispiel: Für eine 10-kWp-Anlage in Kategorie A (Basisförderung: 1.500 €) bringt der volle Made-in-Europe-Bonus (Module + Wechselrichter) zusätzliche 300 € — insgesamt also 1.800 € PV-Förderung.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie europäische Qualitätsprodukte bevorzugen (was wir aus Qualitäts- und Nachhaltigkeitsgründen ohnehin empfehlen), nehmen Sie den Made-in-Europe-Bonus unbedingt mit. Wir beraten Sie, welche Produkte auf der Whitelist stehen und wie Sie den Bonus optimal nutzen.
Innovative PV: Zuschläge und Abschläge für besondere Installationsarten
Für bestimmte PV-Installationsarten gelten besondere Zu- oder Abschläge, die von der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom) festgelegt werden. Diese Regelungen sind besonders relevant für gewerbliche und kommunale Projekte.
+30 % Zuschlag auf den Fördersatz für „innovative" PV-Installationen:
- Gebäudeintegrierte PV (BIPV): Module, die als architektonischer Bestandteil des Gebäudes fungieren (z. B. Dachziegel, Fassadenelemente)
- Schwimmende PV (Floating PV): Anlagen auf Gewässern und Wasserflächen
- PV-Carports: Solar-Überdachungen von Parkplätzen (ab einer Mindestanzahl an Stell-/Fahrradplätzen)
- PV auf Lärmschutzwänden und Dämmen
- Agri-PV: Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die bestimmte regulatorische Anforderungen zur Doppelnutzung erfüllen
−25 % Abschlag auf den Fördersatz:
- PV auf landwirtschaftlichen Flächen oder Grünflächen — also Freiflächenanlagen, die nicht unter die „innovative" Kategorie fallen
- Dokumentierte Ausnahmen gelten unter anderem für: PV auf bestehenden Gebäuden oder Strukturen älter als 3 Jahre, auf bestimmten sanierten oder versiegelten Standorten und weitere Sonderfälle laut OeMAG-Richtlinie
Diese Zuschläge können für Unternehmen und Gemeinden erheblich sein: Bei einer 50-kWp-Anlage in Kategorie C (max. 130 €/kWp) würde der +30 %-Zuschlag den Höchstsatz auf 169 €/kWp erhöhen.
Nullsteuersatz / 0 % Mehrwertsteuer für PV: Was Sie 2026 wissen müssen
Ein häufig gesuchtes Thema, das leider zu Missverständnissen führt: der sogenannte „Nullsteuersatz" für Photovoltaikmodule.
Die Faktenlage:
- Der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) für PV-Module war zeitlich befristet und galt vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2025.
- Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die vorzeitige Beendigung des Nullsteuersatzes per 1. April 2025 im Rahmen des Konsolidierungspakets kommuniziert.
- Die Regelung war an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Anlagengrößenbegrenzung und spezifische Gebäude-/Standortanforderungen.
Was bedeutet das für Ihr PV-Projekt 2026? Seit April 2025 fällt auf PV-Module wieder die reguläre Umsatzsteuer an. Die EAG-Investitionsförderung (die auf die Netto-Investitionskosten bezogen ist) bleibt davon unberührt und steht Ihnen unabhängig von der MwSt.-Regelung zu.
Kurz gesagt: Der Nullsteuersatz ist ausgelaufen. Konzentrieren Sie sich bei der Finanzplanung auf die EAG-Förderung, den Made-in-Europe-Bonus und ggf. regionale Förderungen — diese Programme sind nach wie vor verfügbar und oft deutlich wertvoller als die ehemalige MwSt.-Ersparnis.
→ Für regionale Fördermöglichkeiten lesen Sie unsere Detailseiten zu Wien und Niederösterreich.
Endabrechnung: Checkliste für die erfolgreiche Abwicklung
Die Endabrechnung ist der letzte — und oft der kritischste — Schritt im Förderprozess. Viele Antragsteller verlieren hier unnötig Geld, weil Unterlagen fehlen oder nicht den Anforderungen entsprechen. Folgende Dokumente müssen im EAG-Portal hochgeladen werden:
- Rechnungen für alle geförderten Komponenten (PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Montage)
- Zugehörige Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Überweisungsbelege) — Barzahlung wird ausdrücklich nicht akzeptiert
- Fotos aller installierten PV-Module — gut erkennbar, mit Blick auf die gesamte Anlage
- Prüfprotokoll eines zertifizierten Elektrotechnik-Unternehmens, das die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage bestätigt
- Bei Made-in-Europe-Bonus: Nachweis der Whitelist-konformen Produkte über die Rechnungsdetails
Häufige Fehler bei der Endabrechnung:
- Rechnungen ohne eindeutige Zuordnung zu den geförderten Komponenten
- Fehlende oder nicht übereinstimmende Zahlungsnachweise
- Fotos mit schlechter Qualität oder unvollständiger Darstellung der Anlage
- Fristüberschreitung bei der Einreichung der Endabrechnung
Unser Tipp: Beginnen Sie mit dem Sammeln der Unterlagen bereits während der Installation — nicht erst danach. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Endabrechnung und stellen sicher, dass alle Nachweise den Anforderungen der EAG-Abwicklungsstelle entsprechen.
Förderung und Einspeisevergütung: Zwei verschiedene Dinge
Ein häufiges Missverständnis: Die EAG-Investitionsförderung (der einmalige Zuschuss) und die Einspeisevergütung (die laufende Vergütung für eingespeisten Strom) sind zwei völlig getrennte Programme.
- Die EAG-Investitionsförderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Ihren Anschaffungskosten.
- Die Einspeisevergütung (Marktprämie) ist eine laufende Zahlung für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, und wird über einen separaten Antragsprozess abgewickelt.
Beide Programme können grundsätzlich parallel genutzt werden — die Investitionsförderung reduziert Ihre Anfangsinvestition, die Einspeisevergütung verbessert die laufende Wirtschaftlichkeit.
Häufige Fragen zur EAG-Förderung 2026 (FAQ)
Kann ich die EAG-Förderung auch beantragen, wenn meine Anlage bereits bestellt ist? Ja — solange der „Beginn der Arbeiten" (Bestellung, Baustart) nicht vor dem 21. April 2022 lag und der Erstantrag vor der Inbetriebnahme gestellt wird. Sie können also Module bestellen und parallel den Förderantrag vorbereiten.
Was passiert, wenn das Fördercall-Budget ausgeschöpft ist? Wenn mehr Anträge eingehen, als Budget vorhanden ist, greift das Reihungsverfahren (Ticketreihenfolge bei A/B, Gebotsverfahren bei C/D). Nicht berücksichtigte Anträge werden abgelehnt — Sie können sich aber beim nächsten Fördercall erneut bewerben.
Kann ich EAG-Förderung und Wiener Landesförderung kombinieren? Nein. Die Stadt Wien schließt für ihre PV- und Speicherprogramme eine Kombination mit der EAG-Bundesförderung explizit aus. Sie müssen sich für einen Förderweg entscheiden. → Details auf unserer Wien-Förderseite.
Kann ich EAG-Förderung und NÖ Wohnbauförderung kombinieren? Die NÖ Eigenheimsanierung funktioniert als Annuitätenförderung im Rahmen eines Sanierungspakets — sie ist kein direkter PV-Zuschuss. Eine parallele Nutzung beider Programme sollte im Einzelfall geprüft werden. → Details auf unserer NÖ-Förderseite.
Wie groß sollte mein Speicher sein, um die volle Förderung zu erhalten? Mindestens 0,5 kWh pro kWp Ihrer PV-Anlage. Bei einer 10-kWp-Anlage also mindestens 5 kWh. Die Förderung ist auf maximal 50 kWh gedeckelt. In der Praxis empfehlen wir für Einfamilienhäuser Speicher im Bereich 7–15 kWh.
Muss ich den Made-in-Europe-Bonus schon bei Antragstellung angeben? Ja, zwingend. Der Bonus kann nicht nachträglich beantragt werden. Wenn Sie den Bonus möchten, müssen Sie ihn bei der Antragstellung im EAG-Portal aktivieren — auch wenn die finale Produktauswahl noch nicht feststeht. Die Whitelist-Prüfung erfolgt erst bei der Endabrechnung.
Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Auszahlung? Erfahrungsgemäß vergehen zwischen erfolgreicher Antragstellung, Förderzusage, Anlageninstallation und Auszahlung nach Endabrechnung insgesamt 3–9 Monate, je nach Anlagengröße und Installationszeitplan.
Was kostet eine typische PV-Anlage nach Abzug der Förderung? Eine 10-kWp-Anlage ohne Speicher kostet aktuell ca. 12.000–16.000 € netto. Nach Abzug der EAG-Förderung (1.500 € Basis + ggf. 300 € MiE-Bonus) liegt die Netto-Investition bei ca. 10.200–14.200 €. Mit Speicher (ca. 5.000–8.000 € für 10 kWh) und Speicherförderung (1.500 €) ergibt sich ein Gesamtpaket von ca. 15.700–22.700 € nach Förderung.
→ Berechnen Sie Ihre individuelle Fördersumme mit unserem Förderrechner.
Wir übernehmen die Förderabwicklung für Sie
Die EAG-Antragstellung erfordert korrekte Zeitplanung, vollständige Genehmigungen, rechtzeitige Netzbetreiber-Dokumente und eine lückenlose Endabrechnung. Fehler in einem dieser Schritte können dazu führen, dass die Förderung gekürzt wird oder verfällt.
Was wir für Sie übernehmen:
- Prüfung Ihrer Förderfähigkeit und Kategorie-Optimierung
- Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen vor dem Fördercall
- Fristgerechte Antragstellung im EAG-Portal
- Beratung zum Made-in-Europe-Bonus und Whitelist-konformen Produkten
- Komplette Endabrechnung inkl. Dokumentenaufbereitung
Unser Team hat hunderte erfolgreiche Förderanträge begleitet und kennt die Anforderungen der EAG-Abwicklungsstelle im Detail — vom Erstantrag bis zur Auszahlung.
→ Kostenlose Förderberatung vereinbaren
Offizielle Quellen und weiterführende Links
- EAG-Abwicklungsstelle — Portal & Fördercalls
- OeMAG — Technische Regeln & Zuschläge
- Bundesministerium für Finanzen — Nullsteuersatz PV
Weiterführend auf unserer Website:
Termine & Fristen
1. Fördercall 2026
23. April 2026
2. Fördercall 2026
16. Juni 2026
3. Fördercall 2026
8. Oktober 2026
Zuletzt geprüft: 1. April 2026
Kostenlose Förderberatung